❓ Frage
🏛️ HanafitischGibt es noch andere Gottheiten außer Allah?
📗 Rechtsurteil
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AI-Assisted Islamic Jurisprudence ReviewThis answer is compiled via AI research referencing authentic Sunni fiqh literature and Diyanet standards. For binding personal legal verdicts, please consult official Islamic authorities.
Mein wertester Bruder,
As-salam alaykum. Diese Frage betrifft die grundlegendste Wahrheit, die das menschliche Herz und den Verstand beschäftigt.
Die Antwort ist klar und eindeutig: Nein, es gibt keinen Gott außer Allah. Im gesamten Universum gibt es nur einen einzigen Gott, der der Schöpfer, der Versorger, der alleinige Anbetungswürdigste und über alles Mächtige ist – und das ist Allah, der Erhabene.
Im Heiligen Koran heißt es in der Sure Al-Haschr (Vers 23): „Er ist Allah, außer Dem es keinen Gott gibt; der König, der Heilige, der Friede, der Gewährsmann (für die Sicherheit), der Beschützer, der Allmächtige, der Unterwzinger, der Erhabene. Gepriesen sei Allah (über das hinaus), was sie (Ihm) beigesellen.“
Ebenso findet sich die prägnanteste Ausdrucksweise des Tauhid (Einzigkeit Allahs) in der Sure Al-Ikhlas: „Sprich: ‚Er ist Allah, ein Einziger. Allah, das absolute Ziel (an Den sich alle wenden). Er hat nicht gezeugt und ist nicht gezeugt worden, und Ihm ebenbürtig ist niemand.‘“
Auch die Imame der hanafitischen Rechtsschule und die islamischen Gelehrten haben diese Wahrheit durch die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses (Kalima at-Tauhid) „La ilaha illallah“ (Es gibt keinen Gott außer Allah) erklärt. Demnach ist Er allein der Schöpfer, der Lenker, der Gesetzgeber und derjenige, der die Anbetung verdient. Er hat keinen Partner, kein Äquivalent und keinen Seinesgleichen.
Möge dein Herz durch diese Wahrheit Beruhigung finden. Möge Allah deinen Glauben vermehren.
✓ Geprüfte islamische Quellen & Redaktionelle Verifizierung📅 Geprüft & Aktualisiert: November 2026
Fikh-Methodik & Quellen: Diese Rechtsauskunft stützt sich auf den Edlen Koran, die authentische Sunna und anerkannte klassische Rechtsschulenwerke unter Berücksichtigung etablierter Ifta-Grundsätze.
⚖️ Bei individuellen, komplexen Rechts- oder Erbschaftsfragen wird empfohlen, eine zuständige islamische Rechtsinstanz oder Gemeinde zu konsultieren.