❓ Frage
🏛️ hanefiFrage: An wen kann Zakat gezahlt werden?
📗 Rechtsurteil
Lieber Bruder, der Friede, die Barmherzigkeit und der Segen Allahs seien mit dir. Die Zakat ist eine der fünf Säulen des Islam und besitzt eine große Weisheit zur Reinigung des Vermögens und zur Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Nach der hanafitischen Rechtsschule wird der Empfängerkreis der Zakat in Sure At-Tawba, Vers 60, klar definiert: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, die mit ihrer Verwaltung Beauftragten, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, für den Freikauf von Sklaven, für die Verschuldeten, für den Weg Allahs und für den Reisenden bestimmt.“ In den klassischen Werken der hanafitischen Rechtswissenschaft, wie „al-Hidaya“ und Ibn Abidins „Radd al-Muhtar“, werden die Empfänger wie folgt zusammengefasst: 1. Arme und Bedürftige: Personen, die nicht über das Nisab-Maß an Vermögen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. 2. Amilin: Staatliche Beamte, die mit der Einsammlung der Zakat beauftragt sind. 3. Verschuldete: Personen, deren Schulden ihr Vermögen übersteigen, nachdem ihre Grundbedürfnisse gedeckt sind. 4. Auf dem Weg Allahs (Fi Sabilillah): Nach der Mehrheit der hanafitischen Gelehrten bezieht sich dieser Begriff insbesondere auf diejenigen, die Wissen erwerben, und auf die Mudschahidun. 5. Reisende (Ibn as-Sabil): Reisende, die fernab ihrer Heimat sind und über keine Mittel mehr verfügen. Personen, denen nach hanafitischer Lehre keine Zakat gegeben werden darf: Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Nachkommen (Kinder, Enkel), Reiche (die das Nisab-Maß besitzen), Nicht-Muslime, Nachkommen des Propheten (Ahl al-Bayt/Haschimiten) und Ehepartner untereinander (da eine Unterhaltspflicht besteht). Rechtliche Differenzen: Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Rechtsschulen betrifft die Kategorie „Mu'allaf al-Qulub“ (deren Herzen vertraut gemacht werden sollen). Während die schafiitische Rechtsschule argumentiert, dass diese Kategorie auch heute noch gültig ist, besagt die vorherrschende Meinung in den klassischen hanafitischen Quellen wie „al-Mabsut“, dass mit der Stärkung des Islam die Bestimmung für diese Kategorie aufgehoben wurde. Einige hanafitische Gelehrte weisen jedoch darauf hin, dass sie bei Bedarf fortbestehen kann. Es ist zu beachten, dass die vorzüglichste Form der Zakat jene ist, die an bedürftige Verwandte (für die keine Unterhaltspflicht besteht) gegeben wird, da dies sowohl den Lohn der Zakat als auch den der Silat ar-Rahim (Pflege der Verwandtschaftsbande) einbringt. Möge Allah deine Almosen annehmen und dein Vermögen segnen.